Für Grundschulen in Baden-Württemberg

SCHULANMELDUNGIN BADEN-WÜRTTEMBERGGANZ DIGITAL.

In Baden-Württemberg legt jede Schule ihren Anmeldetermin selbst fest. Und die Anmeldung ist mehr als ein Formular: Bei Kindern, die erst im Folgejahr sechs werden, löst allein die Anmeldung die Schulpflicht aus. Umso wichtiger ist ein Verfahren, das jeden Schritt sauber festhält. Schulhamsta führt es vom Einladungsschreiben bis zur Datei für eure ASV-BW.

Das Anmeldeverfahren in Baden-Württemberg.

Die Eckpunkte, nach denen sich euer Verfahren richtet, und an denen sich einstellen lässt, was Schulhamsta daraus macht.

Anmeldezeitraum

Die Schule legt ihn fest

Es gibt keinen landesweiten Termin. Die Eltern erhalten in der Regel eine schriftliche Einladung ihrer Grundschule; häufig steht der Termin zusätzlich im Amtsblatt oder in der örtlichen Presse.

Einschulungsstichtag

30. Juni

Schulpflichtig ist, wer bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird.

Stichtagsflexibilisierung

Anmeldung löst Schulpflicht aus

Kinder, die erst bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs werden, werden allein durch die Anmeldung an der Grundschule schulpflichtig, ohne Antrag und ohne Prüfung.

Unterlagen

Ausweis, Geburtsurkunde, Einladung

Dazu seit dem 1. März 2020 der Masernschutznachweis vor Teilnahme am Unterricht. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts.

Konkrete Termine wechseln jedes Jahr. Verbindlich ist immer die amtliche Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

In vier Schritten von der Einladung zum Export.

01

Verfahren anlegen

Anmeldezeitraum setzen, Formular anpassen. Die Felder, die euer Schulverwaltungsprogramm später erwartet, sind bereits enthalten.

02

Familien einladen

Melderegister-Datei rein, persönliche Anschreiben mit Zugangscode raus. Oder ihr stellt den offenen Anmeldelink online.

03

Eltern melden an

Ausfüllen am Handy, ohne Benutzerkonto, in neun Sprachen und barrierefrei. Den Termin buchen die Familien gleich selbst mit.

04

Exportieren

Am Ende steht die Datei, die euer Zielsystem erwartet. Kein Datensatz wird von Hand abgetippt.

Was das Sekretariat abgibt.

Keine Formulare mehr kopieren, kuvertieren und hinterhertelefonieren.

Keine Handschriften entziffern und fehlende Angaben einsammeln.

Keine Termine einzeln am Telefon vergeben.

Keinen einzigen Datensatz mehr von Hand ins Schulverwaltungsprogramm tippen.

Eine Tabelle, die der Grunddatenimport direkt annimmt.

XLSX

Euer Zielsystem

ASV-BW: Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg

ASV-BW liest neue Schülerdaten über den Schüler-Grunddatenimport (SGI) ein, also über eine Excel-Schnittstelle: eine XLSX-Datei mit fest vorgegebenem Spaltenaufbau. Schulhamsta erzeugt genau diese Tabelle, in der erwarteten Reihenfolge und Schreibweise. Kein Umbauen, kein Sortieren, kein Suchen und Ersetzen.

Import-Schnittstellen von ASV-BW

Die Anmeldung ist der Rechtsakt, entsprechend dokumentiert

Weil in Baden-Württemberg die Anmeldung selbst die Schulpflicht auslösen kann, hält Schulhamsta jeden Schritt revisionssicher fest: wer wann was angegeben und bestätigt hat. Das Änderungsprotokoll ist damit mehr als Datenschutzpflicht. Es ist der Nachweis über einen Vorgang mit Rechtsfolge.

Häufige Fragen in Baden-Württemberg.

Nächste Anmeldung ohne Abtippen.

30 Tage unverbindlich testen, ohne Zahlungsdaten. Oder kurz sprechen. Hilfreich vorab ist der Beginn eures Anmeldezeitraums.