In Baden-Württemberg legt jede Schule ihren Anmeldetermin selbst fest. Und die Anmeldung ist mehr als ein Formular: Bei Kindern, die erst im Folgejahr sechs werden, löst allein die Anmeldung die Schulpflicht aus. Umso wichtiger ist ein Verfahren, das jeden Schritt sauber festhält. Schulhamsta führt es vom Einladungsschreiben bis zur Datei für eure ASV-BW.
Die Eckpunkte, nach denen sich euer Verfahren richtet, und an denen sich einstellen lässt, was Schulhamsta daraus macht.
Anmeldezeitraum
Die Schule legt ihn fest
Es gibt keinen landesweiten Termin. Die Eltern erhalten in der Regel eine schriftliche Einladung ihrer Grundschule; häufig steht der Termin zusätzlich im Amtsblatt oder in der örtlichen Presse.
Einschulungsstichtag
30. Juni
Schulpflichtig ist, wer bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird.
Stichtagsflexibilisierung
Anmeldung löst Schulpflicht aus
Kinder, die erst bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs werden, werden allein durch die Anmeldung an der Grundschule schulpflichtig, ohne Antrag und ohne Prüfung.
Unterlagen
Ausweis, Geburtsurkunde, Einladung
Dazu seit dem 1. März 2020 der Masernschutznachweis vor Teilnahme am Unterricht. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts.
Konkrete Termine wechseln jedes Jahr. Verbindlich ist immer die amtliche Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Keine Formulare mehr kopieren, kuvertieren und hinterhertelefonieren.
Keine Handschriften entziffern und fehlende Angaben einsammeln.
Keine Termine einzeln am Telefon vergeben.
Keinen einzigen Datensatz mehr von Hand ins Schulverwaltungsprogramm tippen.
Euer Zielsystem
ASV-BW liest neue Schülerdaten über den Schüler-Grunddatenimport (SGI) ein, also über eine Excel-Schnittstelle: eine XLSX-Datei mit fest vorgegebenem Spaltenaufbau. Schulhamsta erzeugt genau diese Tabelle, in der erwarteten Reihenfolge und Schreibweise. Kein Umbauen, kein Sortieren, kein Suchen und Ersetzen.
Import-Schnittstellen von ASV-BWWeil in Baden-Württemberg die Anmeldung selbst die Schulpflicht auslösen kann, hält Schulhamsta jeden Schritt revisionssicher fest: wer wann was angegeben und bestätigt hat. Das Änderungsprotokoll ist damit mehr als Datenschutzpflicht. Es ist der Nachweis über einen Vorgang mit Rechtsfolge.
30 Tage unverbindlich testen, ohne Zahlungsdaten. Oder kurz sprechen. Hilfreich vorab ist der Beginn eures Anmeldezeitraums.
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