Schulanmeldung

Stichtage und Anmeldezeiträume zur Einschulung

Wann Kinder schulpflichtig werden und wann die Anmeldung stattfindet, für Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein nach den amtlichen Quellen zusammengestellt.

Zwei Fragen tauchen im Sekretariat jedes Jahr wieder auf, und sie werden gern durcheinander gebracht: Wer muss eingeschult werden, und wann findet die Anmeldung statt. Das erste regelt der Einschulungsstichtag und steht im Schulgesetz. Das zweite ist der Anmeldezeitraum, und dabei gehen die Länder erstaunlich weit auseinander.

Wir haben Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein anhand der amtlichen Quellen zusammengetragen. Weitere Länder nehmen wir nach und nach dazu.

Der Überblick

Bayern Baden-Württemberg Schleswig-Holstein
Stichtag 30. September 30. Juni 30. Juni
Anmeldezeitraum landesweit im März legt die Schule fest legt die Schule fest
Besonderheit Einschulungskorridor 1. Juli bis 30. September Stichtagsflexibilisierung Antrag auf vorzeitige Einschulung

Der wichtigste Unterschied steckt in der mittleren Zeile: Nur Bayern hat einen landesweiten Anmeldezeitraum. In den beiden anderen Ländern setzt jede Schule ihren Termin selbst. Wenn ihr also im Netz auf eine Angabe wie „die Anmeldung ist im Februar" stoßt, gilt die für eine einzelne Schule oder eine Kommune, nicht für das Land.

Bayern

Schulpflichtig wird, wer bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Für Geburtstage zwischen dem 1. Juli und dem 30. September gibt es zusätzlich den Einschulungskorridor: Die Eltern entscheiden nach Beratung, ob ihr Kind im kommenden oder erst im folgenden Schuljahr startet. Wer verschieben möchte, teilt das schriftlich bis zum 10. April mit.

Die Schuleinschreibung findet landesweit im März statt, den genauen Tag legt die Schulleitung fest. Angemeldet wird an der Grundschule des zuständigen Schulsprengels, persönlich und gemeinsam mit dem Kind. Mitzubringen sind unter anderem die Geburtsurkunde und der Nachweis über den Masernschutz.

Für die weiterführenden Schulen gibt es dagegen taggenaue Landestermine, die jedes Jahr neu veröffentlicht werden. Wenn ihr dort plant, lohnt der Blick auf die Terminseite des Ministeriums.

Quellen: Schulanmeldungen beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Grundschule, Anmeldung im BayernPortal

Baden-Württemberg

Schulpflichtig wird, wer bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wird. Dazu kommt eine Besonderheit, die im Alltag leicht übersehen wird: Kinder, die erst bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs werden, werden allein durch die Anmeldung an der Grundschule schulpflichtig. Es braucht dafür weder einen Antrag noch eine Prüfung. Das nennt sich Stichtagsflexibilisierung.

Einen landesweiten Anmeldetermin gibt es nicht. Die Familien bekommen in der Regel eine schriftliche Einladung ihrer Grundschule, oft steht der Termin zusätzlich im Amtsblatt oder in der örtlichen Presse. Auch der Ablauf selbst ist von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt.

Wichtig

Weil in Baden-Württemberg die Anmeldung selbst eine Rechtsfolge auslösen kann, ist es hilfreich, wenn nachvollziehbar dokumentiert ist, wann sie eingegangen ist und was dabei angegeben wurde. Das erspart Rückfragen, wenn ein Jahr später jemand nachfragt.

Quelle: Einschulungsstichtag beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Schleswig-Holstein

Schulpflichtig wird, wer bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wird. Kinder, die erst danach sechs werden, sind nicht automatisch schulpflichtig, die Eltern können aber einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.

Auch hier gibt es keinen landesweiten Anmeldetermin. Das Land beschreibt den Weg so, dass Eltern ihn „aus der Presse, per Post oder durch die für sie zuständige Grundschule" erfahren. Ansprechperson ist die Leitung der zuständigen Grundschule. Zum Verfahren gehört außerdem die Feststellung, ob ein Kind hinreichend Deutsch spricht, um in der Eingangsphase am Unterricht teilzunehmen.

Quellen: Einschulung beim Land Schleswig-Holstein und § 22 Schulgesetz Schleswig-Holstein

Was das für eure Planung heißt

Wenn ihr den Termin selbst setzt, also in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, habt ihr mehr Freiheit, als es sich anfühlt. Drei Überlegungen, die sich bewährt haben:

  • Früh genug für die Klassenbildung. Zwischen Anmeldeschluss und Schuljahresbeginn sollten einige Wochen liegen, damit Raumplanung und Beförderung noch reagieren können.
  • Nicht in die Ferien legen. Klingt banal, passiert aber, wenn der Termin aus dem Vorjahr einfach übernommen wird.
  • Einen Nachzügler-Zeitraum einplanen. Es kommen immer welche später, und ein festgelegter Umgang damit ist entspannter als eine Einzelfallentscheidung im Mai.

In Bayern ist der Rahmen enger, dafür ist die Planung einfacher: Der März steht fest, und die Arbeit besteht darin, den Andrang auf wenige Tage zu verteilen.

Hinweis

Konkrete Termine ändern sich jedes Jahr. Verbindlich ist immer die Angabe eures Landes oder eurer Schulaufsicht, nicht dieser Text. Wir aktualisieren die Seite einmal jährlich.


Wie Schulhamsta dabei hilft

Den Anmeldezeitraum stellt ihr in eurem Verfahren selbst ein, mit Beginn, Ende und dem Umgang mit Nachzüglern. Für Bayern lässt sich der März damit genauso abbilden wie ein frei gewählter Zeitraum in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Jede Anmeldung trägt ihren Zeitstempel, und die Verfahrensschritte sind später nachvollziehbar.

Mehr dazu auf den Seiten für Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Aktualisiert im August 2026